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   VGH Bayern, 24.01.2017 - 4 CE 15.273   

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VGH Bayern, 24.01.2017 - 4 CE 15.273 (https://dejure.org/2017,2012)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.01.2017 - 4 CE 15.273 (https://dejure.org/2017,2012)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 4 CE 15.273 (https://dejure.org/2017,2012)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 43, § 123 Abs. 1; BayVwVfG Art. 60; BayGO Art. 21
    Verbot der Einleitung der Abwässer aus Rastanlagen in die örtliche Kläranlage

  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 60; BayGO Art. 21 Abs. 1; VwGO § 43, § 80 Abs. 5, § 123
    Vorbeugender Rechtsschutz vor dem Verbot der Benutzung einer gemeindlichen Entwässerungseinrichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Vorbeugender Rechtsschutz vor dem Verbot der Benutzung einer gemeindlichen Entwässerungseinrichtung

  • ra.de
  • rewis.io

    Verbot der Einleitung der Abwässer aus Rastanlagen in die örtliche Kläranlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtzulassung; Beschwerde; Anordnungsgrund; Anordnungsanspruch; Anfechtungsklage; Berufungszulassung; vorbeugender Rechtsschutz; einstweilige Anordnung; Inanspruchnahme; Bestandskraft; vertragsrechtlicher Nachteil; Befürchtung; Beeinträchtigung; Geschäftstätigkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2017, 740
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Würzburg, 15.10.2014 - W 2 K 12.864

    Kostenbeteiligung für die Erneuerung einer gemeindlichen Kläranlage

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2017 - 4 CE 15.273
    Das Verwaltungsgericht habe in seinem nicht rechtskräftigen Urteil vom 15. Oktober 2014 (Az. W 2 K 12.864) zu erkennen gegeben, dass es einer Einleiteverbotsverfügung der Antragsgegnerin wohlwollend entgegensehe, so dass sich die Antragstellerin auf einen Misserfolg einer künftigen Anfechtungsklage in erster Instanz sowie auf die Nichtzulassung der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil einstellen müsse.

    Die von der Antragstellerin hierzu angeführte Aussage eines Vertreters der Autobahndirektion Nordbayern hinsichtlich der Möglichkeit einer Neuausschreibung bezog sich laut Protokoll der damaligen mündlichen Verhandlung nur auf den Zeitraum "nach Ablauf der Laufzeit des Konzessionsvertrages" (Gerichtsakte W 2 K 12.864, Bl. 565) und damit nicht auf den Fall einer außerordentlichen Kündigung.

    Selbst wenn die mündlichen oder schriftlichen Äußerungen, die im Zusammenhang mit dem (einen Zahlungsanspruch betreffenden) Verfahren Az. W 2 K 12.864 von den zuständigen Richtern getätigt wurden, Rückschlüsse auf deren Rechtsauffassung bezüglich eines Anschluss- und Benutzungsrechts der Antragstellerin erlauben sollten, läge darin noch kein Grund, der Antragsgegnerin den Erlass der angekündigten Maßnahme zu untersagen.

  • VGH Bayern, 03.11.2014 - 4 N 12.2074

    Keine Abwälzung von Kosten für Abwasseruntersuchungen auf Grundstückseigentümer;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2017 - 4 CE 15.273
    Der Anordnungsanspruch ergebe sich daraus, dass das angekündigte Einleitungsverbot rechtswidrig in das vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 3. November 2014 (Az. 4 N 12.2074) bestätigte Anschluss- und Benutzungsrecht der Antragstellerin als Eigentümerin der Betriebsgrundstücke nach Art. 21 Abs. 1 GO i. V. m. § 4 EWS, in ihr Konzessionsrecht aus § 15 Abs. 2 FStrG i. V. m. den Konzessionsverträgen sowie in ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingreife.

    Diese Streitfrage hat der Senat entgegen der Auffassung der Beteiligten bisher weder im Beschluss vom 5. Mai 2014 (Az. 4 C 14.449 - juris Rn. 13) noch im Urteil vom 3. November 2014 (Az. 4 N 12.2074 - BayVBl 2015, 455 Rn. 23) abschließend geklärt.

  • VGH Bayern, 22.01.1986 - 22 B 85 A.354
    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2017 - 4 CE 15.273
    Ein solcher Ausnahmefall wird z. B. angenommen bei einer unmittelbar drohenden Sanktion nach Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht (BVerwG, a.a.O., Rn. 20), bei einer absehbaren Vielzahl gleichartiger oder sich kurzfristig erledigender Bescheide (BVerwG, U.v. 16.4.1971 - IV C 66.67 - BayVBl 1972, 189/190; U.v. 7.5.1996 - 1 C 10/95 - NVwZ 1997, 276), bei einer Maßnahme, deren Rechtsbeständigkeit einer späteren (Dritt-)Anfechtung dauerhaft entgegensteht (BVerwG, B.v. 8.12.2011 - 2 B 106/11 - Rn. 13), oder bei Rechtsakten, mit deren Erlass vollendete oder nur schwer rückgängig zu machende Tatsachen zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden geschaffen werden (vgl. OVG NRW, B.v. 22.10.1982 - 13 B 1995/82 - NJW 1984, 1642; BayVGH, U.v. 22.1.1986 - 22 B 85 A.354 - NJW 1986, 3221/3222).

    In den Fällen, in denen die behördliche Drohung, einen Verwaltungsakt zu erlassen, und nicht der angedrohte Verwaltungsakt selbst abgewehrt werden soll, kann aber vorbeugender (Hauptsache-)Rechtsschutz allenfalls im Wege einer Klage auf Unterlassung einer bestimmten Rechts- oder Tatsachenbehauptung gewährt werden (vgl. BayVGH, U.v. 22.1.1986 - 22 B 85 A.354 - NJW 1986, 3221/3222; Pietzcker in Schoch u.a., VwGO, Stand Juni 2016, § 42 Abs. 1 Rn. 167).

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 18.15

    Arbeitsschutz; Bestimmtheit; Bildschirmarbeitsplatz; Dekan; Dienstherrnpflichten;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2017 - 4 CE 15.273
    Etwas anderes gilt, wenn dem künftig Betroffenen ein weiteres Zuwarten nicht zugemutet werden kann und daher ein schutzwürdiges Interesse an einer alsbaldigen gerichtlichen Klärung besteht (BVerwG, U.v. 23.6.2016 - 2 C 18/15 - NVwZ-RR 2016, 907 Rn. 19).
  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2017 - 4 CE 15.273
    Ein solcher Ausnahmefall wird z. B. angenommen bei einer unmittelbar drohenden Sanktion nach Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht (BVerwG, a.a.O., Rn. 20), bei einer absehbaren Vielzahl gleichartiger oder sich kurzfristig erledigender Bescheide (BVerwG, U.v. 16.4.1971 - IV C 66.67 - BayVBl 1972, 189/190; U.v. 7.5.1996 - 1 C 10/95 - NVwZ 1997, 276), bei einer Maßnahme, deren Rechtsbeständigkeit einer späteren (Dritt-)Anfechtung dauerhaft entgegensteht (BVerwG, B.v. 8.12.2011 - 2 B 106/11 - Rn. 13), oder bei Rechtsakten, mit deren Erlass vollendete oder nur schwer rückgängig zu machende Tatsachen zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden geschaffen werden (vgl. OVG NRW, B.v. 22.10.1982 - 13 B 1995/82 - NJW 1984, 1642; BayVGH, U.v. 22.1.1986 - 22 B 85 A.354 - NJW 1986, 3221/3222).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2017 - 4 CE 15.273
    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist dort kein Raum, wo der Betroffene zumutbarerweise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 8.9.1972 - IV C 17.71 - BVerwGE 40, 323/326).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2017 - 4 CE 15.273
    Ein solcher Ausnahmefall wird z. B. angenommen bei einer unmittelbar drohenden Sanktion nach Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht (BVerwG, a.a.O., Rn. 20), bei einer absehbaren Vielzahl gleichartiger oder sich kurzfristig erledigender Bescheide (BVerwG, U.v. 16.4.1971 - IV C 66.67 - BayVBl 1972, 189/190; U.v. 7.5.1996 - 1 C 10/95 - NVwZ 1997, 276), bei einer Maßnahme, deren Rechtsbeständigkeit einer späteren (Dritt-)Anfechtung dauerhaft entgegensteht (BVerwG, B.v. 8.12.2011 - 2 B 106/11 - Rn. 13), oder bei Rechtsakten, mit deren Erlass vollendete oder nur schwer rückgängig zu machende Tatsachen zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden geschaffen werden (vgl. OVG NRW, B.v. 22.10.1982 - 13 B 1995/82 - NJW 1984, 1642; BayVGH, U.v. 22.1.1986 - 22 B 85 A.354 - NJW 1986, 3221/3222).
  • BVerwG, 08.12.2011 - 2 B 106.11

    Abschluss des Konkurrentenstreitverfahrens nach § 123 VwGO vor dem

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2017 - 4 CE 15.273
    Ein solcher Ausnahmefall wird z. B. angenommen bei einer unmittelbar drohenden Sanktion nach Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht (BVerwG, a.a.O., Rn. 20), bei einer absehbaren Vielzahl gleichartiger oder sich kurzfristig erledigender Bescheide (BVerwG, U.v. 16.4.1971 - IV C 66.67 - BayVBl 1972, 189/190; U.v. 7.5.1996 - 1 C 10/95 - NVwZ 1997, 276), bei einer Maßnahme, deren Rechtsbeständigkeit einer späteren (Dritt-)Anfechtung dauerhaft entgegensteht (BVerwG, B.v. 8.12.2011 - 2 B 106/11 - Rn. 13), oder bei Rechtsakten, mit deren Erlass vollendete oder nur schwer rückgängig zu machende Tatsachen zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden geschaffen werden (vgl. OVG NRW, B.v. 22.10.1982 - 13 B 1995/82 - NJW 1984, 1642; BayVGH, U.v. 22.1.1986 - 22 B 85 A.354 - NJW 1986, 3221/3222).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 5.85

    Feststellungsklage - Rechtsschutzinteresse - Zusicherung - Abgeltungsbetrag

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2017 - 4 CE 15.273
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, durch eine vorweggenommene rechtliche Bewertung angekündigter behördlicher Maßnahmen den Bürgern das Risiko rechtlicher oder wirtschaftlicher Fehlentscheidungen abzunehmen (vgl. BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 8 C 5/85 - NVwZ 1986, 1011/1012).
  • VGH Bayern, 03.04.2008 - 4 CS 08.44

    Zum Anschluss- und Benutzungsrecht eines ursprünglich nur aufgrund einer

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2017 - 4 CE 15.273
    In einer vor eini 17 gen Jahren bei einer anderen Rastanlage entstandenen ähnlichen Situation, bei der ebenfalls um die Beteiligung an den Kosten einer Kläranlage gestritten wurde und der Antragstellerin das Einleiten in die öffentliche Entwässerungseinrichtung mit sofort vollziehbarem Bescheid untersagt worden war (zum Sachverhalt BayVGH, B.v. 3.4.2008 - 4 CS 08.44 - juris), erfolgte ersichtlich keine Kündigung des Konzessionsvertrags.
  • VGH Bayern, 05.05.2014 - 4 C 14.449

    Das für die Entscheidung über eine Rechtswegbeschwerde zuständige Gericht kann

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.1982 - 13 B 1995/82
  • VGH Bayern, 07.04.2021 - 4 CE 21.601

    Zur Anordnungsbefugnis des Ratsvorsitzenden

    In solchen Fällen einer absehbaren Vielzahl gleichartiger oder sich kurzfristig erledigender Verwaltungsakte kann ein Rechtssuchender, insbesondere wenn die Gefahr des Eintritts vollendeter Tatsachen besteht, nicht in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung im Regelfall als ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden (vgl. BVerwG, U.v. 16.4.1971 - IV C 66.67 - BayVBl 1972, 189/190; U.v. 23.5.1986 - 8 C 5.85 - NVwZ 1986, 1011/1012; U.v. 7.5.1996 - 1 C 10.95 - NVwZ 1997, 276; BayVGH, B.v. 24.1.2017 - 4 CE 15.273 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 01.04.2020 - 11 CE 20.397

    Entziehung der Fahrerlaubnis - vorbeugender einstweiliger Rechtsschutz

    Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz ist aus Gründen der Gewaltenteilung nicht vorbeugend konzipiert (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 23.6.2016 - 2 C 18.15 - NVwZ-RR 2016, 907 = juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 10 CE 19.2234 - juris Rn. 5; B.v. 24.1.2017 - 4 CE 15.273 - juris Rn. 16; B.v. 4.10.2005 - 11 CE 05.2304 - juris Rn. 17).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn dem Betroffenen ein weiteres Zuwarten, ob und wie die Behörde tätig werden wird, nicht zugemutet werden kann und daher ein schutzwürdiges Interesse an einer alsbaldigen gerichtlichen Klärung besteht (BVerwG, U.v. 23.6.2016, a.a.O.; BayVGH, B.v. 24.1.2017 a.a.O. m.w.N.; B.v. 4.10.2005 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.07.2020 - 3 CE 20.1262

    Zulässigkeit eines Antrags auf vorläufige Einstellung eines eingeleiteten

    Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz ist aus Gründen der Gewaltenteilung nicht vorbeugend konzipiert (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 23.6.2016 - 2 C 18.15 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 10 CE 19.2234 - juris Rn. 5; B.v. 24.1.2017 - 4 CE 15.273 - juris Rn. 16).

    Vorbeugende Klagen - erst recht vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz - sind daher nur zulässig, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des vorläufigen Rechtsschutzes - mit für den Rechtsschutzsuchenden unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (BVerwG, U.v. 23.6.2016, a.a.O.; BayVGH, B.v. 24.1.2017 a.a.O. m.w.N.).

  • VG Würzburg, 11.11.2020 - W 2 K 20.331

    Auslegung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags - Parallelentscheidung zu VG

    Nicht zuletzt deshalb hat die Anhörung zu einem Einleitungsverbot Ende des Jahres 2014 bei der Beklagten das Begehren nach - unzulässigem - vorbeugendem Rechtsschutz ausgelöst (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2017 - 4 CE 15.273 - juris).
  • VG Würzburg, 11.11.2020 - W 2 K 20.1035

    Zur Auslegung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags

    Nicht zuletzt deshalb hat die Anhörung zu einem Einleitungsverbot Ende des Jahres 2014 bei der Beklagten das Begehren nach - unzulässigem - vorbeugendem Rechtsschutz ausgelöst (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2017 - 4 CE 15.273 - juris).
  • VG München, 27.04.2022 - M 19 K 19.2196

    Erforderlichkeit einer Fahrprüfung für Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei sehr

    Dies entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 1.4.2020 - 11 CE 20.397 - juris Rn. 9 ff.), der zufolge der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz aus Gründen der Gewaltenteilung nicht vorbeugend konzipiert ist (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 23.6.2016 - 2 C 18.15 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 10 CE 19.2234 - juris Rn. 5; B.v. 24.1.2017 - 4 CE 15.273 - juris Rn. 16).
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